Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Seminaren der Deutsche Gütegemeinschaft ImmobilienSchadenService AG (DG-IS AG)
Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten auch Informationen nach Art. 246 EGBGB (Einführungsgesetz BGB).

§ 1 Begriffsbestimmungen, Allgemeines
1.1 Anbieter der Fortbildungen, im Folgenden auch Seminare genannt, im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist die Deutsche Gütegemeinschaft
ImmobilienSchadenService AG, kurz DG-IS AG genannt. Die Vertragspartner des Anbieters sind die Teilnehmer. Sie buchen die vom Anbieter offerierten
Seminare entweder für sich selbst oder für eine bestimmte Anzahl Ihrer Mitglieder, Gesellschafter oder Angestellten. Diese Einzelteilnehmer gelten nicht
als Teilnehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Als Teilnehmer sind ausschließlich Unternehmen oder gewerblich tätige Unternehmer zugelassen.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen zwischen Anbieter und Teilnehmer. Sie gelten gegenüber solchen Teilnehmern, die
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Anbieter, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug
genommen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Der Anbieter informiert über seine Internetseiten und über sonstige Medien, z.B. E-Mails, Flyer und im Jahresprogramm über die offerierten Seminare.
Der Anbieter gibt hierdurch kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vielmehr wird dem Teilnehmer die Möglichkeit gegeben,
seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Seminar abzugeben.
2.2 Auf der Internetseite können die Teilnehmer die bereitgestellten Anmeldeformulare ausdrucken und ausfüllen. Die Anmeldung zu dem ausgewählten
Seminar muss schriftlich erfolgen, d.h. per E-Mail, Fax, auf dem Postweg oder über den auf den Websites der DG-IS AG hinterlegten Onlinebuchungsshop.
2.3 Der Teilnehmer gibt dieses Angebot bei Verwendung des Online-Anmeldeformulars im Internet ab, indem er nach Durchlaufen des Anmeldevorgangs
die Anmeldung durch Aktivierung der Schaltfläche „kostenpflichtig anmelden“ absendet. Vor Absenden der Anmeldung kann der Teilnehmer die
Anmeldedaten jederzeit einsehen, ändern und löschen. Das Angebot kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Teilnehmer durch
Aktivierung der rechtlich erforderlichen Schaltflächen z.B. „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot
aufgenommen hat. Der Teilnehmer kann diese Bedingungen jederzeit durch Anklicken der Schaltfläche „Drucken“ seines Internetbrowsers ausdrucken.
2.4 Nach Absendung der Anmeldung über das Internet erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail an die von ihm beim Anmeldevorgang
angegebene E-Mail-Adresse. Diese Anmeldebestätigung ist keine Annahme des Angebots, sondern lediglich eine Information über den Eingang der
Anmeldung unter Wiedergabe der wesentlichen Anmeldedaten.
2.5 Sofern Seminare Teilnehmerbegrenzungen vorsehen, kann der Anbieter die Anzahl der Einzelteilnehmer, die von dem Teilnehmer angemeldet werden
können, begrenzen. Sollten trotz allem nicht genügend Plätze für alle angemeldeten Einzelteilnehmer zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen
nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.6 Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg durch den Anbieter zustande.

§ 3 Rücktritt durch den Teilnehmer
3.1 Storniert der Teilnehmer die Veranstaltungsteilnahme zu einem Zeitpunkt, der länger als vier Wochen vor der Veranstaltung liegt, wird
eine Stornogebühr in Höhe von 25 % der Teilnahmegebühr fällig.
3.2 Liegt der Zeitpunkt der Stornierung der Veranstaltungsteilnahme durch den Teilnehmer zwischen vier Wochen und länger als einer Woche
vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr fällig.
3.3 Erfolgt eine Stornierung der Veranstaltungsteilnahme durch den Teilnehmer zu einem Zeitpunkt,
der weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn liegt, ist die volle Teilnahmegebühr fällig. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung
der Teilnahmegebühr.
3.4 Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu erbringen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Widerrufsrecht der Teilnehmer
Die Veranstaltungen sind nur Unternehmern gem. § 14 BGB und keinen Verbrauchern zugänglich. Die Ausübung des Widerrufsrechts gem. §§
312 g, 355 BGB steht lediglich Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zu, so dass den Teilnehmern als Unternehmern kein Widerrufsrecht zusteht.

§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Anbieter kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn im Falle einer durch das Leistungsangebot festgelegten Mindestteilnehmerzahl
diese nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) vor Seminarbeginn von einer Durchführung
abgesehen wird. Der Teilnehmer erhält davon unverzüglich nach Erkenntnis eine entsprechende Mitteilung und ein Ersatzangebot, dass innerhalb von sechs
Monaten durchgeführt sein muss. Ist dieses nicht möglich, erhält der Teilnehmer eine Rücktrittserklärung. Entrichtete Seminargebühren werden bei Erteilung
einer Rücktrittserklärung zurückerstattet. Eventuell anfallende Stornogebühren für Reise- und Übernachtungskosten der angemeldeten Teilnehmer können
gegenüber dem Anbieter nur dann geltend gemacht werden, wenn er gemäß der Regelung in Ziff. 8 für den entstandenen Schaden haftet.

§ 6 Umbuchung
6.1 Das Verlangen nach Umbuchung durch den Teilnehmer, gleich aus welchem Grund, gilt nicht als Rücktritt gemäß der Ziffer 3 und ist generell möglich,
sofern die Kosten für die ursprüngliche Buchung ausgeglichen sind. Die Erstellung einer Umbuchungsbestätigung ist bei einmaliger Umbuchung kostenlos.
Die Umbuchungsbestätigung entbindet den Teilnehmer nicht von der fristgerechten Zahlung der Kosten des ursprünglich gebuchten Seminars sowie zu
Kosten von etwaig gebuchten Zusatzleistungen.
6.2 Für jede weitere Umbuchung eines Seminars wird eine Umbuchungspauschale von 60,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.

§ 7 Leistungen, Abänderung des Leistungsangebots
7.1 Der Anbieter wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen
Erkenntnissen vorgegangen wird. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Website
der DG-IS AG, Flyer, Prospekte, Jahresprogramm etc.).
7.2 Änderungen oder Abweichungen inhaltlicher und organisatorischer Art können im Hinblick auf die beschriebene Leistung vom Anbieter vor oder
während der Durchführung des Seminars dann vorgenommen werden, wenn die Änderung oder die Abweichung zweckmäßig ist und soweit diese
das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändert.
7.4 Wesentliche Änderungen oder Abweichungen im Sinne der vorstehenden Ziffern 3.2 und 3.3 werden den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. Als
wesentlich gelten insbesondere solche Änderungen, die sich auf den Ort und die Zeit der Seminardurchführung sowie auf den Ersatzreferenten beziehen.
7.5 Der Anbieter kann Zusatzleistungen, insbesondere Verpflegung, Übernachtungsangebote und Prüfungen anbieten. Für Zusatzleistungen gelten die
gleichen Bedingungen wie zu Seminargebühren.

§ 8 Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Der Teilnehmer hat die Mitwirkungshandlungen, die zur Ausführung der von dem Anbieter geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht
zu erbringen. Insbesondere hat er dem Anbieter die notwendigen Personalien der Einzelteilnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
8.1 Von der Seminargebühr sind Vorträge an den gebuchten Seminartagen sowie Teilnehmerskripte und –unterlagen umfasst, soweit sie vom Anbieter zur
Verfügung gestellt werden und nicht etwas anderes vereinbart ist.
8.2 Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein
dem Anbieter oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Skripte oder sonstigen
Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen,
in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

§ 9 Seminargebühr, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Zu Buchungen von Seminaren und Zusatzleistungen ist eine Anzahlung von 25% unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Übermittlung der
Rechnung fällig. Die Zahlung der weiteren 75% der Kosten wird 30 Tage vor Seminarbeginn fällig. Liegt die Buchung unter 30 Tagen vor Seminarbeginn, ist
der Gesamtbetrag sofort fällig.
9.1 Als Zahlungsziel auf Rechnungen für Anzahlungen, Restzahlung, oder bei Gesamtrechnung gilt nach Erhalt der jeweiligen Rechnung 10 Tage nach
Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern keine andere Vereinbarung auf der Rechnung ausgewiesen ist.
9.2 Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und Zusatzleistungen vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen,
gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter
Ziffer 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Seminargebühr.
9.3 Der Teilnehmer ist Schuldner der Seminargebühr, auch wenn im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Einzelteilnehmer etwas anderes geregelt ist.
9.4 Gerät der Teilnehmer mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Anbieters in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht des
Anbieters, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder
ein geringerer Schaden entstanden ist.
9.5 Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von dem Anbieter
ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend gemacht werden, die auf
demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 10 Haftung
10.1 Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, auch nicht, soweit diese auf Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus gilt dies auch nicht für die
Haftung für Schäden aus solchen fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die sich auf
Kardinalpflichten beziehen.
10.2 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu
Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.
10.3 Soweit die Seminare in den Räumlichkeiten des Teilnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften
und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Seminarveranstaltungen in den Räumen des Anbieters liegt die oben beschriebene Verantwortlichkeit
bei diesem. Räumlichkeiten von Dritten gelten als solche des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Teilnehmers (Garderobe;
Schulungsmaterial, Geräte etc.), es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

§ 11 Datenerfassung / Datenschutz
11.1 Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf der Anbieter und die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des BDSG die personenbezogenen
Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen elektronisch speichern und nutzen. Der Teilnehmer erklärt sich
darüber hinaus mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten und ggf. angefertigter Fotoaufnahmen der Seminargruppe zu
Werbemaßnahmen auf der Internetseite des Anbieters einverstanden. Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses
mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Anbieters einverstanden.
11.2 Sie können der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung nach Erteilung Ihrer Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
widersprechen, ohne dass Ihnen durch den Widerspruch – mit Ausnahme eventuell anfallender Kosten für die Erstellung und Übermittlung – Kosten entstehen.
Ein solcher Widerspruch ist an keine besondere Form gebunden und an folgende Kontaktdaten zu richten: per E-Mail an: Info@immobilienschadenservice.de
oder per Postbrief an: Deutsche Gütegemeinschaft ImmobilienSchadenService AG, Stauffenbergstr. 29-35, 32257 Bünde.
Sie können außerdem eine erteilte Einwilligung auch im Gesamten jederzeit durch eine Mitteilung, die an keine besondere Form gebunden ist, an die
nachfolgend genannten Kontaktdaten widerrufen: per E-Mail an: Info@immobilienschadenservice.de oder per Postbrief an:
Deutsche Gütegemeinschaft ImmobilienSchadenService AG, Stauffenbergstr. 29-35, 32257 Bünde
Auch hierfür entstehen – mit Ausnahme eventuell anfallender Kosten für die Erstellung und Übermittlung – keinerlei Kosten.
11.3 Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die
Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite des Anbieters jederzeit über die Schaltfläche „Datenschutz“ abrufbar ist.

§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses.
12.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen aus einem Vertrag oder dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen oder bei Durchführung eines
Vertrags ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser
Bedingungen noch die Wirksamkeit des Vertrags und/oder dieser Bedingungen im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die
unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der wirtschaftliche
Zweck der gewollten Regelung bestmöglich erreicht wird.
12.3 Soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist, wird Bielefeld oder das Amtsgericht Bünde als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen stehenden Streitigkeiten vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat.

Stand der AGB, August 2022